Kosten

Die Gebühren für die Beauftragung eines Rechtsanwalts richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bemessen sich in der Regel nach dem Gegenstandswert. Es ist aber auch möglich, Honorarvereinbarungen zu treffen. Im gerichtlichen Verfahren können Gerichtskosten anfallen, welche hauptsächlich auf Grundlage des Gerichtskostengesetzes (GKG) und des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) erhoben werden.

Die Kostenfrage bespreche ich mit Ihnen zu Beginn des ersten Beratungsgesprächs. Ich prüfe, ob eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist oder ob gegebenenfalls Anspruch auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe besteht.
Empfang