Fachanwalt für Strafrecht

Der wichtigste Rat eines Strafverteidigers muss lauten: Geben Sie als Beschuldigter eines Strafverfahrens ohne anwaltlichen Beistand keine Einlassung ab. Die Gefahr, sich mit seiner Aussage selbst zu belasten, ist groß.

Werden Sie von Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Vernehmung vorgeladen, sollten Sie bereits in diesem Stadium einen Anwalt hinzuziehen. Ein Anwalt hat das Recht der Akteneinsicht. Nach Feststellung des Ermittlungsstandes können Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung besprochen und das Ziel der Verteidigung festgelegt werden. Ich stimme mit Ihnen ab, welches Vorgehen in Ihrer Situation geboten ist und vertrete Sie in allen Phasen eines Strafverfahrens.
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